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Abtreibungsregeln – Die Aufräumaktion
Die Ärztin Kristina Hänel wurde zu einer Strafe von 6.000 Euro verurteilt, weil sie darüber informiert, dass sie Abtreibungen anbietet. Gerechtfertigt wird dies mit dem Paragrafen 219a, der es “Ärzten [verbietet], Werbung für Abtreibungen zu machen und diese öffentlich anzubieten.” Damit ist die öffentliche Debatte über Schwangerschaftsabbrüche und insbesondere die Gesetzeslage in Deutschland neu entfacht. Hänel wurde u.a. von Spiegel Online befragt – ein wirklich sehr empfehlenswertes Interview, finde ich! (hier klicken)
Was denkst du zum Thema Schwangerschaftsabbruch? Und was hältst du von der gesetzlichen Regelung in Deutschland – speziell vom Paragrafen 219a? Gib deinen Senf dazu – in den Kommentaren!
“Hänel: Ich ärgere mich darüber, dass die Geburt eines Kindes in unserer Gesellschaft nicht Vorrang haben kann […]. Mütter bräuchten viel mehr Hilfe. Stattdessen werden sie oft allein gelassen. Die Politik müsste […] eine familienfreundliche Gesellschaft schaffen, mehr aufklären, sexuelle Übergriffe verhindern. Dann gäbe es weniger Abtreibungen. Das wäre Lebensschutz. Stattdessen leiden Frauen unter restriktiven Regeln bei Abbrüchen.
SPIEGEL ONLINE: Was macht es für Frauen nach Ihrer Erfahrung so schwer?
Hänel: Zum Beispiel eben Paragraf 219a. “Abtreibungsgegner” nutzen ihn, um Ärzte mit Strafanzeigen unter Druck zu setzen. Viele trauen sich deshalb nicht, öffentlich darüber zu informieren, dass sie die Eingriffe anbieten. Die Frauen sind damit auf Adressen von ihrer Beratungsstelle angewiesen und haben faktisch keine freie Arztwahl. Viele Frauen erzählen mir, dass sie in Praxen schlecht und abwertend behandelt werden. Viele werden nicht einmal nach neuen medizinischen Standards versorgt. Das ist ein Skandal.”