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Kopftücher im öffentlichen Dienst?
Eine Lehrerin klagt gegen das Land Berlin, da sie mit Kopftuch an einer Grundschule unterrichten möchte – wie es ihr bei ihrer Einstellung wohl auch zugesichert wurde. Bisher arbeitet sie an einem Oberstufenzentrum, da dies die einzige Bildungseinrichtung ist, an der Kopftücher gestattet sind. Damit ist die Debatte über “religiöse Symbole” im öffentlichen Dienst bzw. über die Selbstbestimmung der Frau neu entbrannt.
Vertreten wird das Land Berlin durch Seyran Ateş, für die das Kopftuch keine Form der Religionsausübung ist, sondern eine Art der Unterdrückung. Es ist legitim, dass es für sie die Frau zum Sexualobjekt macht. Und auch, dass sich Seyran Ateş als Deutsch-Türkin daher gegen das Kopftuch entschieden hat, ist vollkommen in Ordnung.
Doch das gibt ihr nicht das Recht, für andere mitzuentscheiden! Denn für manche Frauen gehört das Kopftuch eben zu ihrer Religion dazu. Dazu kann jeder andere Mensch stehen wie er will, diese Entscheidung muss jede Frau für sich ganz allein treffen. Wenn diese Lehrerin es also tragen möchte, dann soll sie das doch bitte tun! Die meisten Menschen sind sich einig, dass man eine Frau nicht dazu drängen darf, ein Kopftuch zu tragen. Warum sollte dann der Staat wiederum das Recht haben, sie zum Ablegen des Tuches zu zwingen? Frauen mit Kopftuch gehören zu unserer Gesellschaft. Daher sollten Sie auch im öffentlichen Dienst vertreten sein.
Das Verbot von Kopftüchern im öffentlichen Dienst führt lediglich dazu, dass die meisten betroffenen Frauen in diesem Bereich nicht arbeiten können. Das hat nichts damit zutun, dass sie sich den hier gängigen “Bräuchen” anzupassen haben, wie teilweise argumentiert wird: Jemandem aufgrund seiner Religion bestimmte Berufswege zu verbauen – und der öffentliche Dienst ist sehr groß –, hat nichts mit Integration zutun und widerspricht der Religionsfreiheit. Und einer Frau ihr Recht auf ihre persönliche Entscheidung zu nehmen, hat nichts mit der Stärkung von Frauen und ihren Rechten gemein.