Es gibt ein neues Gesetz in Berlin gegen strukturelle Diskriminierung
Am 04.06.2020 beschloss das Berliner Abgeordnetenhaus das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) des Landes Berlin. Das Gesetz ist bundesweit einmalig und hat deshalb auch heftige Diskussionen ausgelöst. Es besagt, dass öffentliche Behörden zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn durch sie, oder ihre Mitarbeiter*innen nachweislich eine Person diskriminiert wurde.
Eine Diskriminierung muss nachwievor von der diskriminierten Person bewiesen werden, aber durch das neue Gesetz muss jetzt beispielsweise auch die Polizei beweisen, dass es keine Diskriminierung gegeben hat. Es gibt Stimmen, vor Allem von Polizeigewerkschaften, die sich durch das Gesetz in ihrer Arbeit eingeschränkt sehen. Doch ich denke, dass das Gesetz ein Schritt zu einer toleranteren und vielfältigeren Gesellschaft ist.
Durch das LADG kann die Bevölkerung rechtlich gegen Diskriminierung vorgehen und im besten Fall auch einen Schadensersatz vom Land Berlin erhalten. Auf der anderen Seite sehen sich Polizistinnen und Polizisten sowie Polizeigewerkschaften, wie oben genannt, in ihrer Arbeit eingeschränkt. Das ist aber nicht der Fall, da der ursprüngliche Gesetzentwurf stark verändert wurde und im geltenden Entwurf keine Einschränkungen der Behörden vorzufinden sind.
Ein weiterer Vorteil ist, dass durch die rechtlichen Schritte nach einer Diskriminierung die Anzahl an Diskriminierungen durch öffentliche Behörden stark zurückgehen wird, da viele Behörden durch die Schadensersatzklagen abgeschreckt werden und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Vorsicht hinweisen werden. Durch die hitzige Diskussion und viel Kritik an der Regelung, haben die Innenminister von CDU und CSU alle anderen Innenminister der Bundesländer aufgefordert, keine Polizistinnen und Polizisten mehr zu Großeinsätzen nach Berlin zu entsenden.
Die Sorge ist, dass die einzelnen Polizistinnen und Polizisten Schadensersatz an die Diskriminierten zahlen müssten. Jedoch ist diese Sorge völlig unberechtigt, da die Einsatzkräfte im Auftrag der Berliner Polizei handeln würden und so nur Ermittlungen gegen diese eingeleitet würden. Alle Schadensersatzzahlungen würden also vom Land Berlin übernommen werden.
Ein weiterer entscheidender Vorteil ist, die Regelung zur Verbandsklage. Diese ermöglicht es Verbänden, mit Sitz in Berlin und Geltungsbereich innerhalb des Landes, per Klage geltend zu machen, dass Verwaltungshandeln gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstößt. Etwas einfacher ausgedrückt bedeutet das, dass Verbände öffentliche Ämter verklagen dürfen, wenn ein Verstoß vorliegt. Das stellt insofern einen Vorteil dar, als dass betroffene Menschen sich an Verbände wenden können und so gemeinsam klagen und das Gerichtsverfahren auch finanziell tragen können.
Wir sollten aufhören das neue Gesetz zu kritisieren und stattdessen die Vorteile davon sehen. Menschen die Diskriminierung erfahren, können jetzt besser gehört werden und gemeinschaftlich dagegen vorgehen. Außerdem ist es leichter Behörden zur Rechenschaft zu ziehen. Das Landesantidiskriminierungsgesetz des Landes Berlin ist ein wichtiger Schritt in Richtung Toleranz, Chancengleichheit und Gerechtigkeit.
Text: Jurek (11a)