Feuerwerk: Was darf man und was nicht?


Zum Jahreswechsel werden durch Feuerwerkskörper 5.000 Tonnen Feinstaub freigesetzt. Ob dies alles so legal ist, ist die Frage. Was ist ein Pyrotechniker? Ein Pyrotechniker ist Experte für große Feuerwerke sowie für die Durchführung von diesen. Er kennt sich mit allen möglichen Spezialeffekten von Feuerwerk aus. Pyrotechniker kümmern sich sowohl um Innenfeuerwerke (Bühnenshow mit Spezialeffekten), als auch um Außenfeuerwerke.

Laut: Sprengstoffgesetz

§23 Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II, also Silvester Feuerwerkskörper dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember nicht verwendet (abgebrannt) werden, außer wenn sie von einem Erlaubnisinhaber oder Befähigungsscheininhaber gezündet werden.

Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abbrennen. Das Abbrennen von Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime ist verboten. 

Erlaubnisscheininhaber und Befähigungsscheininhaber sind ausgebildete Pyrotechniker. D.h. für alle anderen Personen gilt dieses Verbot.

Fachbegriffe:

BAM = Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist eine wissenschaftlich-technische Bundesober­behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Aufgaben: 

  • Mitarbeit bei der Entwicklung gesetzlicher Regelungen, z. B. bei der Festlegung von Sicherheitsstandards und Grenzwerten
  • Beratung der Bundesregierung, der Wirtschaft sowie der nationalen und internationalen Organisationen im Bereich der Materialtechnik und Chemie.
  • u.s.w.

F1 = Kleinstfeuerwerk

Es gibt in diese Kategorie keine reinen Knallkörper, abgesehen von Knallerbsen. Als maximalen Schallpegel dürfen diese Artikel maximal 120 dB in einem Abstand von einem Meter erreichen. 120 db ist unerträglich laut, Schmerzgrenze.

F1-Artikel dürfen ab dem 12 Lebensjahr frei erworben und das ganze Jahr über verwendet werden. Hierzu zählen unter anderen Knallererbsen, Partyknaller, Bodenwirbel, Tischfeuerwerk, Eisfontänen, Wunderkerze, u.v.m

F2=Kleinfeuerwerk

Zu dieser Kategorie zählt in der Regel das klassische Silvesterfeuerwerk und diese Artikel sind ausschließlich zur Verwendung im Freien vorgesehen.

F3=Mittelfeuerwerk

Für Hobbyfeuerwerker und Pyrotechniker. Feuerwerkskörper der Kategorie F3 dürfen nur an Erlaubnis- und Befähigungsscheininhaber verkauft werden. Der Befähigungsschein ist ein amtliches Dokument, das den Inhaber zum Umgang, Verkehr und zur Einfuhr mit und von explosionsgefährlichen Stoffen berechtigt.

F4=Großfeuerwerk

Feuerwerkskörper, welche eine große Gefahr darstellen und nur von Pyrotechnikern verwendet werden dürfen. Hierzu zählen unter anderem die klassichen Zylinder- und Kugelbomben als auch große Raketen und Batterien. Wie bei der Kategorie 3 bedarf es zum erwerben und/oder verwenden eine Erlaubnis oder einen Befähigungsschein . Das Mindestalter für die Kategorie 4 beträgt 21 Jahre!

So sieht eine Kugelbombenexplosion aus:

 

T1 = Pyrotechnische Gegenstände, welche eine geringe Gefahr darstellen und ab ab 18 Jahre frei erworben und für technische Zwecke das ganze Jahr über verwendet werden dürfen. Technische Zwecke sind z.B.  Bühnenshows, Film -oder Fotoaufnahmen, Showveranstaltungen, Simulationen und vieles mehr.

T2 = Pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung in Theater und auf Bühnen, die zur Verwendung nur durch Fachpersonal  gezündet werden dürfen.

S1 = geringe Gefährlichkeit, die z. B. für die Anwendung auf Bühnen und Theatern oder zur Ausbildung von Rettungskräften dienen.

S2 = pyrotechnische Sätze großer Gefährlichkeit, deren Umgang und Verkehr an die Befähigung und Erlaubnis gebunden ist

Was darf ich?

Hier eine Tabelle

 

Kategorie Zulassungs-

zeichen

Bezeichnung Abgabe an Personen
F1 BAM-F1 Feuerwerkskörper, die e sehr geringe Gefahr darstellen

(“Jugend- / Tischfeuerwerk”)

ab 12 Jahre
F2 BAM-F2 Feuerwerkskörper, die  geringe Gefahr darstellen

(“Silvesterfeuerwerk”)

ab 18 Jahre
F3 BAM-F3 Feuerwerkskörper, die eine mittelgroße Gefahr darstellen

(“Mittelfeuerwerk”)

ab 21 Jahre

Erlaubnis nötig

F4 BAM-F4 Feuerwerkskörper, die  große Gefahr darstellen

(“Großfeuerwerk”)

ab 21 Jahre

Erlaubnis nötig

(Pyrotechniker)

T1 BAM-T1 Feuerwerkskörper geringer Gefahr zur Verwendung auf Bühnen

Raketenmotoren bis 20g Treibstoffgewicht

ab 18 Jahre
T2 BAM-T2  Feuerwerkskörper großer Gefahr zur Verwendung auf Bühnen

Raketenmotoren ab 20g Treibstoffgewicht

ab 21 Jahre

Erlaubnis nötig

(Pyrotechniker)

S1 BAM-S1 Pyrotechnische Sätze geringer Gefährlichkeit ab 18 Jahre
S2 BAM-S2 Pyrotechnische Sätze großer Gefährlichkeit ab 21 Jahre

Erlaubnis nötig

(Pyrotechniker)

Quellen:
– http://feuerwerk-online-kaufen.de/feuerwerk-genehmigung-privates-feuerwerk/
-https://cdn.pixabay.com/photo/2019/10/28/12/41/new-years-eve-4584262_960_720.jpg
-https://www.pyrolager.de/feuerwerkskategorien
-https://www.bam.de/Navigation/DE/Home/home.html
Text: Julius (Klasse 7a)

geschrieben von: Julius schmidt

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