Man kann ja nicht ne ganze “Institution” verklagen, ich meine das ist ja keine Einzelperson und da es sich um Sachbeschädigung handelt braucht man ja einen genauen Namen, wenn du verstehst was ich meine. Und dann ist es natürlich auch fraglich, ob man die jetzt wirklich dafür anzeigen muss, weil die Wand war vorher schon beschädigt und davor auch schon. Also es ist quasi nen Sachbeschädigung von einer Sachbeschädigung, wenn die Wand vorher im “Originalzustand” gewesen wäre, dann wäre es vielleicht was anderes gewesen.
wenn 1UP das auf instagram offiziel postet, kann man dann nicht anzeige erstatten?
Man kann ja nicht ne ganze “Institution” verklagen, ich meine das ist ja keine Einzelperson und da es sich um Sachbeschädigung handelt braucht man ja einen genauen Namen, wenn du verstehst was ich meine. Und dann ist es natürlich auch fraglich, ob man die jetzt wirklich dafür anzeigen muss, weil die Wand war vorher schon beschädigt und davor auch schon. Also es ist quasi nen Sachbeschädigung von einer Sachbeschädigung, wenn die Wand vorher im “Originalzustand” gewesen wäre, dann wäre es vielleicht was anderes gewesen.