Wenn 1UP an deine Schule nen fettes Bombing ballert

https://www.instagram.com/p/BXGVl_DAl8A/?hl=de&taken-by=1up_crew_official

geschrieben von: yoo

2 Kommentare

    • Jakob

      Man kann ja nicht ne ganze “Institution” verklagen, ich meine das ist ja keine Einzelperson und da es sich um Sachbeschädigung handelt braucht man ja einen genauen Namen, wenn du verstehst was ich meine. Und dann ist es natürlich auch fraglich, ob man die jetzt wirklich dafür anzeigen muss, weil die Wand war vorher schon beschädigt und davor auch schon. Also es ist quasi nen Sachbeschädigung von einer Sachbeschädigung, wenn die Wand vorher im “Originalzustand” gewesen wäre, dann wäre es vielleicht was anderes gewesen.

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